Das Verrechnungspreis-ABC ( A – C )

In unserem Verrechnungspreis-ABC stellen wir für jeden Buchstaben verschiedene Verrechnungspreisthemen vor.

In diesem Beitrag die Buchstaben A bis C

A, wie Arm’s Length Principle

Das Arm’s Length Principle (kurz ALP) ist die englische Übersetzung für ,Arm's length principle‚. Diese unter anderem in § 1 Abs. 1 AStG festgelegte Norm verlangt, dass sich nahestehende Personen (Unternehmen eines Konzerns) im Rahmen ihrer konzerninternen Geschäftsbeziehungen wie voneinander unabhängige Dritte verhalten. Die Geschäftsbeziehung müssen also zu gleichen oder vergleichbaren Bedingungen wie mit oder zwischen unabhängigen Dritten abgewickelt werden.

Hintergrund dieser Norm ist, dass die einzelnen Unternehmen eines Konzerns in ihren jeweiligen Ländern steuerlich als eigenständige Gesellschaften betrachtet werden. Dies erfordert eine sachgerechte Allokation von Gewinnen im Einklang mit den lokalen Aktivitäten. Folglich müssen die Unternehmen ihre Einkünfte gesondert ermitteln und die Preise für ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns fremdüblich gestalten.

Doch warum ist das so? Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen unterliegen nicht notwendigerweise einem wirtschaftlichen Interessengegensatz, der in einem freien Markt und dem ihm innewohnenden Wettbewerbsprinzips über die Höhe der Marktpreise entscheidet. Dies lässt Raum für Gewinnverlagerungen, die den fiskalischen Interessen der Staaten zuwiderlaufen. Um diesen Gewinnverlagerungen steuerlich entgegenzuwirken, wurde international der Fremdvergleichsgrundsatz definiert, der eine angemessene Höhe der Verrechnungspreise sicherstellen soll.

 

B, wie Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

Das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 gegen Base Erosion and Profit Shifting (dt.: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) und dessen Ergebnisse aus dem Jahr 2015 stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Zuvor gab es noch nie eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards.

Mittels des sog. BEPS-Projekts sollten Besteuerungsinkongruenzen abgebaut werden, die unter anderem aufgrund von mangelnder Abstimmung und Steuerwettbewerb zwischen den einzelnen Staaten entstanden sind und die Möglichkeit zur Reduktion der Steuerlast auf ein Minimum boten.

Das BEPS-Projekt brachte einen Aktionsplan mit 15 verschiedenen Empfehlungen hervor – die sog. BEPS-Aktionspunkte. Darin werden die verschiedenen fiskalischen Herausforderungen im Umgang mit multinationalen Unternehmensgruppen aufgegriffen und Empfehlungen zur Handhabung dieser vorgeschlagen. Besonders erwähnenswert im Kontext Verrechnungspreise sind die Aktionspunkte 8 bis 10 sowie 13, die die Aktualisierung der Leitlinien für Verrechnungspreise bzw. die Verrechnungspreisdokumentation thematisieren.

Das BEPS-Projekt soll die internationale Abstimmung von Steuern, Steuerstandards und Steuerwettbewerb optimieren. Es wird mittlerweile in über 145 Staaten angewendet und stellt somit einen bedeutsamen Bestandteil der Regelung von internationalen Steuersachverhalten verbundener Unternehmen dar.

 

C, wie Compliance

Compliance im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen bezieht sich auf die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften bei der Festlegung von Verrechnungspreisen durch Unternehmen, insbesondere in multinationalen Konzernen. Die Compliance umfasst folgende Aspekte:

Fremdvergleichsgrundsatz: Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Dieser besagt, dass die Preise für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen den Preisen entsprechen sollten, die zwischen unabhängigen, fremden Unternehmen vereinbart worden wären.

Dokumentationspflichten: Viele Länder verlangen, dass Unternehmen eine umfassende Dokumentation ihrer Verrechnungspreise erstellen. Die sog. Verrechnungspreisdokumentation soll Steuerbehörden die notwendigen Informationen liefern, um die Angemessenheit der Verrechnungspreise beurteilen zu können.

Konsistenz und Transparenz: Konsistenz und Transparenz sind von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Verrechnungspreise konsistent sind. Darüber hinaus sollten transparente und klare Richtlinien für die Festlegung von Verrechnungspreisen festgelegt werden.

Einhaltung lokaler Vorschriften: Da Verrechnungspreise grenzüberschreitende Aktivitäten betreffen, müssen Unternehmen die Verrechnungspreisvorschriften in den Ländern, in denen sie tätig sind, genau kennen und einhalten.

Risikomanagement: Unternehmen sollten Risikomanagementprozesse implementieren, um sicherzustellen, dass Verrechnungspreisstrategien den steuerlichen Anforderungen entsprechen und somit das Unternehmen vor potenziellen Steuerrisiken zu schützen.

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