Handlungsbedarf für Steuerpflichtige ab 01.01.2025

Allgemeine Vorlageverlangen (keine separate Anforderung mehr notwendig)

Fristverkürzung zur Vorlage von 60 auf 30 Tage (Halbierung)

Die Verrechnungspreisdokumentation ist für Unternehmen ein unbequemes Thema und sorgt im Kontext steuerlicher Außenprüfungen regelmäßig für Sorgen und kurzfristigen Handlungsbedarf. Dies wurde mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz Ende 2022 für deutsche Steuerpflichtige verschärft.

Was ist neu?

Für Steuerpflichtige ergeben sich mit Blick auf die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen zwei wesentliche Änderungen:

  1. Verkürzte Vorlagenfrist: Ab dem 31.12.2024 gilt eine verkürzte Vorlagefrist von 30 Tagen für alle (auch gewöhnliche) Geschäftsvorfälle;
  2. Beginn der Frist mit Prüfungsanordnung: Ab dem 01.01.2025 gilt für sämtliche beginnende Betriebsprüfungen, dass die neue Vorlagefrist unmittelbar mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung beginnt – also nicht erst auf explizite Anfrage durch die Finanzverwaltung! Dies gilt auch für Vorjahre (also den Prüfungszeitraum der eröffneten steuerlichen Außenprüfung).

Was bedeutet das für Steuerpflichtige?

Eine Erstellung innerhalb von 30 Tagen ist erfahrungsgemäß nahezu unmöglich. Darüber hinaus fallen Steuerpflichtige deutlich schneller in den Bereich der Mitwirkungsverzögerungsgeldzahlungen, was zu finanziellen Konsequenzen führen kann. De facto machen diese Änderungen es notwendig, dass Steuerpflichtige mit Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen verbundenen Unternehmen ihre Verrechnungspreisdokumentationen für alle Wirtschaftsjahre vorhalten (bzw. jetzt erstellen) sollten, über die noch keine steuerliche Außenprüfung ergangen ist.

Wie kam es dazu?

Die Grundlage dieser Änderungen stellt die sog. DAC7 dar. Es handelt sich dabei um die siebte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation). Im Fokus von DAC7 stehen digitale Plattformen und ihre Meldepflichten im Sinne steuerlicher Transparenz. Die Ausgestaltung erfolgt in den EU- Mitgliedsstaaten. Deutschland hat mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz zugleich die allgemeinen Mitwirkungspflichten Steuerpflichtiger angepasst.

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