G, wie GAufzV
Die Verordnung zu Art. Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung kurz GaufzV) ist die Rechtsquelle im deutschen Steuerrecht, wenn es um die Konkretisierung der Mitwirkungspflichten deutscher Steuerpflichtiger im Kontext von Verrechnungspreisdokumentationen geht. Für die Welt der Verrechnungspreise ist die GAufzV überaus bedeutsam., da sie das „Wie?“ der Verrechnungspreisdokumentation normiert.
Doch wo kommen die Inhalte der GAufzV eigentlich her? Diese beruhen auf Überlegungen der BEPS-Arbeitsgruppe der OECD. De Grundlage bildet der dreistufige Ansatz der Verrechnungspreisdokumentation -bestehend aus Master File, Local File und Country-by-Country-Report. Dieser dreistufige Ansatz wurde mit dem Aktionspunkt 13 des BEPS- Projekts vorgeschlagen und nach Finalisierung als neues Kapitel V in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien von 2017 aufgenommen. Kurz darauf wurden diese inhaltlichen Konkretisierungen in die 2017 neu gefasste GAufzV übernommen und erst dadurch für deutsche Steuerpflichtige verbindlich.
Die GAufzV enthält relevante Informationen zu den Pflichtinhalten der Verrechnungspreisdokumentation: So kodifiziert § 4 GAufzV die Anforderungen des deutschen Gesetzgebers an das länderbezogene Local File, wohingegen die Anlage zu § 5 GAufzV die wesentlichen Bestandteile des Master Files regelt.
Die GAufzV präzisiert die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, die sich aus § 90 Abs. 3 Abgabenordnung ergeben. Sie überführt den dreistufigen Dokumentationsansatz, der von der OECD vorgeschlagen wurde, in das nationale Steuerrecht und begründet somit dessen verbindliche Wirkung für den Steuerpflichtigen.
H, wie Hierarchie der Methoden
Nach den deutschen Verrechnungspreisvorschritten und den OECD-Verrechnungspreisleitlinien ist diejenige Verrechnungspreismethode anzuwenden, die für die zugrundeliegende Geschäftsbeziehung am besten geeignet ist. Hierbei stehen dem Steuerpflichtigen eine Reihe von Verrechnungspreismethoden zur Verfügung, die sich in die Gruppen der Standardmethoden und der Gewinnmethoden aufteilen lassen.
Eine Methodenhierarchie ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. In Fällen, in denen sowohl eine Standardmethode als auch eine Gewinnmethode gleichermaßen zuverlässig angewendet werden können, ist jedoch der Standardmethode der Vorzug zu geben. Weiterhin formulieren die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 eine Präferenz der Preisvergleichsmethode gegenüber anderen Verrechnungspreismethoden, sofern die Vergleichbarkeit eine sachgerechte Anwendung zulässt.
Bei der Auswahl einer geeigneten Verrechnungspreismethode sind bspw. die nachfolgenden Überlegungen in Betracht zu ziehen:
- Welche Stärken oder Schwächen haben die jeweiligen Verrechnungspreismethoden?
- Schließt das vorliegende Funktions- und Risikoprofil der Transaktionsparteien ggf. bereits einzelne Verrechnungspreismethoden aus?
- Welche Anforderungen werden an die Vergleichbarkeit der konzerninternen Transaktionen zu Fremdtransaktionen gestellt?
Zwar besteht keine grundsätzliche Methodenhierarchie, jedoch ist bei gleichermaßen möglicher Anwendung von Standard- und Gewinnmethoden stets die Standardmethode zu verwenden.
I, wie Immaterielle Werte
Was genau ist IP?
Die Verrechnungspreisleitlinien der OECD, die einen internationalen Konsens in verrechnungspreisrelevanten Sachverhalten herstellen sollen, charakterisieren immaterielle Wirtschaftsgüter anhand dreier Kriterien:
- Sie sind weder physischer bzw. materieller noch finanzieller Natur
- Sie stellen ein Gut dar, das eine tatsächliche oder rechtliche Position darüber vermitteln oder Gegenstand eines Geschäftsvorfalls sein kann;
- Ihre Nutzung oder Übertragung im Rahmen einer vergleichbaren Transaktion zwischen fremden Dritten würde vergütet werden.
Doch warum ist IP im Kontext der Verrechnungspreise relevant?
Die Identifikation immaterieller Wirtschaftsgüter ist in verrechnungspreisbezogenen Sachverhalten von hoher Relevanz, denn ihr Vorliegen ist stets bei der Wahl der Verrechnungspreismethode zu berücksichtigen und bedeutet beispielsweise den kategorischen Ausschluss der transaktionsbezogenen Nettomargenmethode
Was bedeutet das für die Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise?
Wie bei anderen Transaktionen bedarf es auch im Kontext von Transaktionen unter Verwendung von immateriellen Werten einer Funktionsanalyse zur Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise. Beim Vorliegen immaterieller Werte im Rahmen einer zu beurteilenden Transaktion werden die Wertschöpfungsbeiträge regelmäßig anhand der sog. DEMPE-Funktionen untersucht. Folglich ist ausschlaggebend, welche Transaktionspartei die maßgeblichen Beiträge bei der Entwicklung (Development), der Verbesserung (Enhancement), der Erhaltung (Maintenance), dem Schutz (Protection) sowie der Verwertung (Exploitation) leistet.