Verrechnungspreise für den Mittelstand
und internationale Unternehmensgruppen

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Wenn Unternehmen Auslandsgesellschaften aufbauen, zentrale Leistungen grenzüberschreitend erbringen oder Waren, Lizenzen und Finanzierungen innerhalb der Gruppe verrechnen, werden belastbare Verrechnungspreise zu einem zentralen steuerlichen und wirtschaftlichen Thema.

Wir entwickeln, dokumentieren und verteidigen Verrechnungspreissysteme, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen und im Unternehmensalltag funktionieren. Dabei verbinden wir die Anforderungen des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 AStG und den OECD-Verrechnungspreisleitlinien mit praktikablen Prozessen, belastbaren Verträgen und einer nachvollziehbaren Datenbasis.

Ob erste Auslandsgesellschaft, gewachsene internationale Gruppe oder komplexe Konzernstruktur: Wir unterstützen Sie von der Risikoanalyse über die Gestaltung und Dokumentation bis zur Implementierung und Verteidigung in der steuerlichen Außenprüfung.

Unsere Leistungen

Wissen, wo Ihre Risiken liegen. Wir prüfen Ihre konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen, Verträge und Dokumentation, zeigen Handlungsbedarf nach Priorität geordnet auf und machen konkrete Vorschläge, wie Sie die Lücken schließen.
Fremdübliche Preise und Margen, die einer Prüfung standhalten. Wir wählen die passende Verrechnungspreismethode und ermitteln Bandbreiten auf Basis von Datenbankstudien. Die Ergebnisse bereiten wir so auf, dass Betriebsprüfer sie nachvollziehen können.
Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO vollständig und fristgerecht erfüllt. Wir erstellen und aktualisieren Master File, Local File und Transaktionsmatrix für Ihre deutschen und ausländischen Gesellschaften – OECD-konform.
Vorbereitet in die Außenprüfung gehen statt überrascht werden. Wir entwickeln die Verteidigungsstrategie, übernehmen die Kommunikation mit Prüfer und stimmen Anfragen mit Ihren ausländischen Gesellschaften ab, von der Prüfungsanordnung bis zur Einigung.
Verrechnungspreisstrukturen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Wir begleiten die Gründung von Auslandsgesellschaften, konzerninterne Dienstleistungen und Shared Services sowie Funktionsverlagerungen und IP-Strukturen. Dabei achten wir auf Fremdvergleich, Steuereffizienz und eine praktikable Umsetzung.
Verträge, die abbilden, was im Konzern tatsächlich passiert. Wir prüfen und entwerfen Dienstleistungs-, Vertriebs-, Lizenz- und Finanzierungsverträge aus Verrechnungspreissicht, einschließlich Regelungen zu Risiken und IP.
Verrechnungspreis-Know-how für Ihre Kanzlei, ohne eigene Spezialisten aufzubauen. Wir unterstützen Sie projektbezogen bei internationalen Mandaten, im Hintergrund oder gemeinsam mit Ihnen gegenüber dem Mandanten. Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant, das sichern wir vertraglich zu.

Ihr TPC Team

Lorenz Kurrek

Lorenz Kurrek

„Als Verrechnungspreis­experte mit Erfahrung auf Berater- und Unternehmensseite helfe ich Unternehmen, ihre Verrechnungs­preis­strukturen fremdüblich und praxisnah zu gestalten.“

Lorenz Kurrek,
Partner Verrechnungspreise
Geschäftsführer

Jeffrey Buder

Jeffrey Buder

„Als Steuerberater mit Fokus auf effektive Steuergestaltungen tauche ich tief in Geschäfts­modelle ein und steuere eigene Erfahrung für bessere Lösungen bei.“

Jeffrey Buder,
Partner Internationales Steuerrecht
Steuerberater

Thomas Buder

Thomas Buder

„Als Diplom-Finanzwirt und Ex-Betriebsprüfer kenne ich beide Seiten – und sichere Ihre steuer­effizienten Strukturen mit 30 Jahren Erfahrung.“

Thomas Buder,
Partner Nationales Steuerrecht
Steuerberater

Das sagen unsere
Mandanten & Partner über uns

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Maximilian Brast
Leiter Steuern

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Umsatz: 500-600 Mio. €
Mitarbeiter: 2.200

Die TPC überzeugt durch hohe Professionalität und umfassende Fachkenntnis. Besonders schätzen wir die persönliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit, die von fundiertem Steuerwissen und pragmatischen Erfahrungswerten geprägt ist. Die Umsetzung sowohl großer als auch kleiner Projekte erfolgt ergebnisorientiert und verantwortungsbewusst. Ich empfehle diese Kanzlei jedem, der einen zuverlässigen Partner im Bereich Verrechnungspreise und internationales Steuerrecht sucht.

Projektumfang
• Verteidigung von Verrechnungspreisstrukturen bei steuerlichen Außenprüfungen
• Umstellung der Verrechnungspreissystematik
• Erstellung von Angemessenheitsnachweisen (Datenbankstudie)
• Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen (Master File und Local File)
• Erstellung von Gutachten zu Einzelsachverhalten (z.B. zur Betriebsstättenbegründung)

Branche
Plattformorientiertes Technologieunternehmen
(Kredit, Immobilien, Versicherung)

Umsatz
500-600 Mio. €

Mitarbeiter
2.200

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Andreas Jobst
Steuerberater / Kanzleinhaber

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Berater für Berater

Als Steuerberater habe ich mit TPC Transfer Pricing Compliance bei einem komplexen Verrechnungspreisthema kooperiert und bin rundum begeistert. Das Team überzeugt durch tiefes Fachwissen, strukturierte Arbeitsweise und eine stets professionelle Kommunikation auf Augenhöhe.Die Zusammenarbeit war unkompliziert, zielorientiert und äußerst effizient. Fachlich anspruchsvolle Sachverhalte wurden klar und verständlich aufbereitet, sowohl für den Mandanten als auch für uns als kanzleiinterne Ansprechpartner. Besonders positiv fiel auf, dass TPC aktiv mitdenkt, praxisnahe Lösungsansätze einbringt und auch bei kurzfristigen Rückfragen verlässlich erreichbar ist.
Ich kann TPC Transfer Pricing Compliance jedem Steuerberater und jedem Unternehmen wärmstens empfehlen, das hochwertige und rechtssichere Beratung im Bereich Verrechnungspreise sucht. Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Mandate!

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Oliver Schilling
Geschäftsführer

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Umsatz: 20-30 Mio. €
Mitarbeiter: 10-30

Die Zusammenarbeit mit der TPC ist sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene sehr angenehm und professionell. Wir schätzen besonders die kurzen Wege, die gute Erreichbarkeit, die Zuverlässigkeit sowie die hohe Qualität der Arbeitsergebnisse.

Projektumfang
• Begleitung der steuerlichen Außenprüfung
• (Re-)Strukturierung von europäischen Leistungsbeziehungen
• Bewertung von Funktionsverlagerungen
• Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen

Branche
Dienstleistungen

Umsatz
20-30 Mio. €

Mitarbeiter
10-30

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Norbert Löllgen
Leiter Steuern

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Umsatz: 500 Mio. €
Mitarbeiter: 700

Die Beratung von der TPC ist stets praxisnah und lösungsorientiert. Besonders beeindruckt uns die kurzfristige Erreichbarkeit und die Bereitschaft, als Sparring-Partner zu agieren. Fachlich professionell fühlen wir uns gut mit unseren Themen aufgehoben.

Projektumfang

  • Entwicklung einer Struktur für die globale Verrechnungspreisdokumentation
  • Erstellung von Master File, Local File Deutschland und einer Local File Vorlage nach OECD-Vorgaben
  • Sparringspartner zu diversen Themen, darunter: Lizenzmodell, Dienstleistungsverrechnung, Finanztransaktionen

Branche
IT-Hardware

Umsatz
500 Mio. €

Mitarbeiter
700

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Michael Ewald
Geschäftsführer

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Umsatz: 2-10 Mio. €
Mitarbeiter: 10-20

Wir haben die Zusammenarbeit mit euch als extrem konstruktiv und von enormer Kompetenz geprägt empfunden.
Besonders beeindruckend war eure Fähigkeit, komplexes Fachwissen nicht nur auf höchstem Niveau zu vermitteln, sondern es gleichzeitig so herunterzubrechen, dass es für uns als Zielgruppe klar verständlich war.
Da wir in diesem Bereich keine Experten sind, konnte die Zusammenarbeit naturgemäß nicht auf rein fachlicher Augenhöhe stattfinden. Dennoch habt ihr es geschafft, den Austausch so zu gestalten, dass er sich absolut auf Augenhöhe angefühlt hat. Das spricht für eure didaktische Kompetenz und euer tiefes Verständnis für unterschiedliche Zielgruppen.
Auch auf menschlicher Ebene hat es von Anfang an gepasst – professionell, sympathisch und jederzeit angenehm in der Zusammenarbeit. Gerade in eurer Branche, wo oft ein sehr sachlicher, fast maschinenhafter Stil vorherrscht, ist das eine erfrischende Ausnahme.
Daher eine 100-prozentige Weiterempfehlung von meiner Seite, insbesondere für Unternehmen mit Wachstumsambitionen im Ausland, denen das interne Know-how fehlt, um dort auf Augenhöhe zu agieren. Ihr habt hier großartige Arbeit geleistet!

Projektumfang

  • Entwicklung Verrechnungspreissystematik zur Verrechnung von IP & Dienstleistungen (Lizenzmodell)
  • Wertschöpfungsbeitragsanalyse
  • Internationale ertragsteuerliche Firmenstruktur
  • Vorbereitung der Implementierung

Branche
Vertrieb

Umsatz
2-10 Mio. €

Mitarbeiter
10-20

Michael Klawon
Gesellschafter-Geschäftsführer

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Umsatz: <5 Mio. €
Mitarbeiter: <10

Im Zuge einer Außenprüfung stand ich vor der Aufgabe, für meine Einzelunternehmung mit einer Kapitalgesellschaft im Ausland eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. Zunächst versuchte ich, mit Hilfe von KI eine kosteneffiziente Lösung zu finden. In der Praxis zeigte sich jedoch schnell, dass KI allein die Anforderungen der deutschen Finanzbehörden nicht ausreichend abdeckt.

Über diese Suche bin ich auf Lorenz von TPC Transfer Pricing Compliance gestoßen – und das war ein echter Glücksfall. Sein kostenfreies Template war bereits sehr hilfreich, vor allem aber hat mich Lorenz mit seiner pragmatischen, effizienten und sehr kompetenten Unterstützung sicher durch den Prozess geführt. Mit nur wenigen Abstimmungsrunden lag eine professionelle Dokumentation vor, die auch die Steuerbehörde überzeugt hat.

Klare Empfehlung – vielen Dank, Lorenz!

Projektumfang
• Begleitung der steuerlichen Außenprüfung
• Review einer selbst erstellten Verrechnungspreisdokumentation
• Inhaltliche Unterstützung bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

Branche
Technologie

Häufig gestellte Fragen

Verrechnungspreise sind die Preise und sonstigen Bedingungen für Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen oder nahestehenden Personen. Für mittelständische Unternehmen werden sie relevant, sobald beispielsweise eine deutsche Gesellschaft Waren an eine ausländische Tochter liefert, konzerninterne Dienstleistungen bezieht, Lizenzen zahlt oder ein Darlehen von einer verbundenen Gesellschaft erhält. Nach § 1 AStG müssen diese Bedingungen dem Fremdvergleich entsprechen, also so ausgestaltet sein, wie unabhängige Dritte sie unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten. Entscheidend ist nicht die Konzerngröße, sondern die konkrete grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung.

Typische Geschäftsbeziehungen sind Warenlieferungen, Auftragsfertigung, Vertriebsleistungen, Management- und IT-Services, Kostenumlagen, Lizenzen, Überlassung immaterieller Werte, Darlehen, Garantien, Cash Pooling und Umstrukturierungen. Auch Beziehungen zwischen Stammhaus und ausländischer Betriebsstätte können besondere Gewinnabgrenzungsfragen auslösen.

Für jede wesentliche Transaktion sind Leistungsinhalt, Funktionen, Risiken, eingesetzte Wirtschaftsgüter, Vergütung und tatsächliche Durchführung zu analysieren. Eine einzige pauschale Verrechnungspreisregel ist deshalb für unterschiedliche Transaktionstypen regelmäßig nicht ausreichend.

Nahestehen kann insbesondere durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung, beherrschenden Einfluss oder besondere wirtschaftliche beziehungsweise persönliche Beziehungen entstehen. Typischerweise betrifft dies Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe. Ob eine Person im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG nahesteht, muss anhand der Beteiligungs- und Einflussverhältnisse im konkreten Fall geprüft werden. Mittelständische Unternehmen sollten deshalb nicht nur formale Mehrheitsbeteiligungen, sondern auch mittelbare Strukturen und sonstige Abhängigkeiten in ihre Verrechnungspreisanalyse einbeziehen.

Nicht fremdübliche Verrechnungspreise können zu Einkünftekorrekturen, zusätzlichen Steuern, Zinsen und wirtschaftlicher Doppelbesteuerung führen. Bei fehlenden, verspäteten oder unverwertbaren Aufzeichnungen kommen außerdem Schätzungen und Zuschläge nach § 162 AO in Betracht. Operativ entstehen häufig zusätzliche Risiken, wenn Verträge, Verrechnungspreisdokumentation und tatsächliche Abrechnung nicht übereinstimmen.

Eine frühzeitige Analyse schafft regelmäßig mehr Handlungsspielraum als eine nachträgliche Verteidigung unter den kurzen Fristen einer Betriebsprüfung.

Bereits vor Aufnahme der ersten konzerninternen Transaktionen sollten Geschäftsmodell, Funktionen und Risiken der beteiligten Gesellschaften geklärt werden. Danach sind Transaktionstypen, Verrechnungspreismethoden, Preisformeln, Verträge, Rechnungsprozesse und Verantwortlichkeiten festzulegen. Parallel sollte geprüft werden, welche lokalen Registrierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten im Ausland gelten. Eine einfache Verrechnungspreisrichtlinie, ein belastbares Kontenmapping und eine proportionale Grunddokumentation verhindern, dass sich ungeklärte Preisprozesse über mehrere Jahre verfestigen.

Ja, der Fremdvergleichsgrundsatz gilt grundsätzlich unabhängig von der Größe der Unternehmensgruppe. Für kleinere Unternehmen können jedoch Erleichterungen bei Art und Umfang der Aufzeichnungen gelten. Nach § 6 GAufzV greifen diese grundsätzlich, wenn die Warenentgelte mit nahestehenden Personen 6 Mio. Euro und die Vergütungen für andere Leistungen 600.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Auskünfte und vorhandene Unterlagen müssen dennoch auf Anforderung vorgelegt werden. Deshalb ist auch unterhalb der Schwellen eine schlanke Dokumentation von Transaktionen, Verträgen und Preisfindung sinnvoll.

Die TPC unterstützt bei der Prüfung und Gestaltung von Verrechnungspreissystemen, bei Angemessenheitsnachweisen und Benchmarking-Studien, bei Local File, Master File und Transaktionsmatrix, bei konzerninternen Verträgen sowie in steuerlichen Außenprüfungen. Der Umfang reicht vom gezielten Review einzelner Transaktionen bis zur gruppenweiten Implementierung. Im Mittelpunkt stehen praktikable Lösungen, die zum Geschäftsmodell, zu den verfügbaren Daten und zu den internen Ressourcen passen. Nach einer ersten Bestandsaufnahme werden Risiken, Prioritäten, Zeitplan und Verantwortlichkeiten transparent festgelegt.

Für eine erste Analyse genügen meist Gruppenstruktur, Liste der ausländischen verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten, Übersicht der grenzüberschreitenden Transaktionen und Volumina sowie vorhandene Verträge und Dokumentationen. Je nach Thema kommen Preisberechnungen, Jahresabschlüsse, Kontenauszüge, Benchmarking-Studien, Darlehensunterlagen und Prozessbeschreibungen hinzu. Wichtig sind außerdem Ansprechpartner aus Steuer, Finance, Controlling, Treasury und operativen Bereichen. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis; sie werden als Teil der Bestandsaufnahme identifiziert und priorisiert.

Ja, wir arbeiten gerne mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen und ergänzen ihn inhaltlich.

Wenn sich Unternehmen über nationale Grenzen hinweg wirtschaftlich entwickeln, werden häufig Themen wie internationale Steuern und Verrechnungspreise relevant. Dies führt regelmäßig zu einem erweiterten Beratungsbedarf. Dieser kann mangels Spezialisierung regelmäßig nicht durch den bestehenden Steuerberater abgedeckt werden. Dies spricht keineswegs gegen die Beratungsqualität des bestehenden Steuerberaters, sondern ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um umfangreiche Spezialgebiete handelt. Diese werden am Markt üblicherweise von Steuerspezialisten beraten. Die Regelungen und Anforderungen im Bereich der Verrechnungspreise sind sehr komplex und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Darüber hinaus setzt eine gute Beratung im Bereich der Verrechnungspreise voraus, dass Ihr Berater über eine große Markterfahrung verfügt. Aus diesem Grund und um das bestehende Vertrauensverhältnis zu Ihrem Steuerberater nicht zu gefährden, unterstützen wir Sie gerne.

So stellen wir gemeinsam mit Ihrem bestehenden Steuerberater sicher, dass Sie sich auch im internationalen Steuerumfeld rechtssicher bewegen und sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Denn schließlich gilt: ‚Tax follows Business‘ und eine Expansion über die Landesgrenzen hinaus ist ein großer Schritt für Sie und Ihr Unternehmen!

Diesen Erfolg gilt es durch eine rechtssichere Steuergestaltung und die Einhaltung von Compliance-Anforderungen nachhaltig zu sichern.

Was können wir für Sie tun?

Sprechen Sie uns gerne an – einfach & unverbindlich

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Lorenz Kurrek

Partner Verrechnungspreise
Geschäftsführer