Angemessenheits­nachweise

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Verteidigung fremdüblicher Verrechnungspreise für Ihre konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen – auf Basis national und international anerkannter Verrechnungspreismethoden.

DatenbankstudienOECD-Methoden Fremdvergleich

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Unsere Leistungen im Überblick

  • 1

    Transaktionsbezogene Angemessenheitsnachweise
    Erstellung von Angemessenheitsnachweisen für spezifische Transaktionen – z.B. für konzerninterne Dienstleistungen, Darlehen oder Lizenzgebühren.

  • 2

    Verrechnungspreisermittlung nach OECD-VP-Leitlinien
    Unterstützung bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen auf Basis verrechnungspreisrechtlicher Vorgaben und Empfehlungen – insbesondere der OECD-Verrechnungspreisleitlinien.

  • 3

    Datenbankstudien & Benchmarking
    Erstellung professioneller Datenbankstudien für verschiedene Transaktionstypen – z.B. für Vertriebsleistungen, Produktionsaktivitäten oder Finanzierungstransaktionen.

  • 4

    Anwendung & Implementierung
    Begleitung bei der sachgerechten Anwendung und Implementierung der ermittelten Verrechnungspreise in Ihrem Unternehmen – von der Vertragsgestaltung bis zur operativen Umsetzung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Der Nachweis der Fremdüblichkeit Ihrer Verrechnungspreise ist entscheidend für Ihre steuerliche Sicherheit. Mit professionellen Angemessenheitsnachweisen dokumentieren Sie, dass Ihre Verrechnungspreise dem entsprechen, was unabhängige Dritte unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart hätten.

Unsere Datenbankstudien und Benchmarking-Analysen basieren auf anerkannten Methoden und aktuellen Vergleichsdaten. So schaffen Sie eine belastbare Grundlage für Betriebsprüfungen und minimieren das Risiko von Einkommenskorrekturen.

Was Sie von unseren Angemessenheitsnachweisen erwarten können

Datenbankstudien auf Basis renommierter Datenbanken mit aktuellen und vergleichbaren Unternehmensdaten.

Nachweis, dass Ihre Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und prüfungssicher sind.

Maßgeschneiderte Analysen für Ihre konkreten Geschäftsvorfälle – ob Dienstleistungen, Waren oder Finanzierungen.

Anwendung anerkannter Verrechnungspreismethoden gemäß der OECD-VP-Leitlinien und nationalen Vorschriften.

Belastbare Nachweise, die bei steuerlichen Außenprüfungen standhalten und Ihre Position stärken.

Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der ermittelten Verrechnungspreise in Ihren Geschäftsprozessen.

Warum TPC als Ihr Partner?

  • Erfahrenes Expertenteam
    Über 10 Jahre Erfahrung in der Verrechnungspreisberatung auf Berater- und Unternehmensseite. Unser Team vereint steuerliche, betriebswirtschaftliche und juristische Expertise.

  • Boutique-Ansatz
    Direkter Ansprechpartner, hohe Verfügbarkeit, effiziente Prozesse. Fachliche Exzellenz aus der Big 4 kombiniert mit praxisnaher und wirtschaftlicher Beratung.

  • Mittelstandsfokus
    Spezialisiert auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen und international ausgerichteter Familienunternehmen.

  • Praxisnahe Lösungen
    Keine theoretischen Konzepte, sondern umsetzbare Strategien, die in der Praxis funktionieren und verteidigt werden können.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Angemessenheits­nachweise

Ein Angemessenheitsnachweis dokumentiert, dass ein konzerninterner Verrechnungspreis dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht – also dem Preis, den unabhängige Dritte unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten. Die Angemessenheitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation.

Eine Datenbankanalyse untersucht Daten fremder Dritter Marktteilnehmer und ermittelt somit marktübliche Preise, z.B. Zinssätze für Darlehen, operative Margen für Vertriebsgesellschaften oder Gewinnaufschläge auf Vollkosten. Hierzu werden spezialisierte Datenbanken genutzt, um vergleichbare Unternehmen oder Transaktionen zu identifizieren und eine Bandbreite fremdüblicher Werte zu ermitteln.

Grundsätzlich ist die Angemessenheit (also Fremdüblichkeit) für alle Geschäftsvorfälle im Anwendungsbereich des § 1 Außensteuergesetz zu belegen und zu dokumentieren. Dies beinhaltet z.B. Verrechnungspreise für Warenlieferungen, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Managementgebühren, Kostenumlagen sowie Finanzierungstransaktionen wie Darlehen.

Die OECD empfiehlt eine Aktualisierung einer Datenbankstudie alle drei Jahre, sofern keine wesentlichen Änderungen in den Transaktionen oder den Marktbedingungen eingetreten sind. In der Praxis sollten die Finanzdaten zumindest jährlich aktualisiert werden (Finanzupdate).

Ja, selbstverständlich! Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen und verteidigen die von uns erstellten sowie Ihre bereits vorliegenden Angemessenheitsnachweise gegenüber der Finanzverwaltung. Unsere Angemessenheitsnachweise sind von Beginn an darauf ausgelegt, einer kritischen Prüfung standzuhalten.

Wie können wir Ihnen helfen?

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