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Verrechnungspreise im Verbandsmagazin des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg

Geschrieben von: Aktualisiert am: 12.03.2026Kategorien: Aktuelle Entwicklungen, VeröffentlichungenLesezeit: 3 Minuten

Verrechnungspreise verstehen heißt Unternehmen verstehen
Unser Beitrag im Verbandsmagazin des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg

Im aktuellen Verbandsmagazin des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg beleuchten Lorenz Kurrek (Partner, Verrechnungspreisexperte) und Jeffrey Buder (Partner, International Tax) eine zentrale Frage der internationalen Steuerberatung: Warum sind Verrechnungspreise keine reine „Compliance-Pflicht“, sondern Ausdruck unternehmerischer Entscheidungen?

Verrechnungspreise als Ergebnis des Geschäftsmodells

Ausgangspunkt des Beitrags ist die Feststellung, dass Verrechnungspreise („VP“) immer aus dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette eines Konzerns entstehen. Multinationale Unternehmensgruppen erbringen Leistungen über eigenständige Gesellschaften in verschiedenen Staaten. Diese müssen steuerlich getrennt betrachtet werden – inklusive aller konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Da in verbundenen Unternehmen der übliche Interessengegensatz des freien Marktes fehlt, besteht das Risiko von Gewinnverlagerungen. Hier setzt der Fremdvergleichsgrundsatz an: Konzerninterne Geschäfte müssen so ausgestaltet und bepreist werden, wie es voneinander unabhängige Dritte tun würden.

Rechtsrahmen: mehr als nur § 1 AStG

Der Artikel zeigt, dass sich der nationale Rahmen für Verrechnungspreise aus einem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke ergibt:

  • Außensteuergesetz (AStG) als materielle Grundlage, insbesondere § 1 AStG
  • Abgabenordnung (AO) mit verfahrensrechtlichen Pflichten, etwa § 90 AO
  • Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) als Konkretisierung der Dokumentationsanforderungen

Ergänzend dazu bilden die OECD-Verrechnungspreisleitlinien den internationalen Referenzrahmen für die praktische Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes.

Verrechnungspreise im Mittelstand: Überraschungen in der Betriebsprüfung vermeiden

Ein Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Frage, warum Verrechnungspreise gerade im Mittelstand häufig unterschätzt werden. Verrechnungspreisvorschriften gelten nicht nur für große Konzerne, sondern für alle Unternehmensgruppen mit grenzüberschreitenden Leistungs- oder Lieferbeziehungen – ohne Schwellenwerte.

Besonders praxisrelevant sind dabei typische Konstellationen wie:

  • Warenlieferungen zwischen Gesellschaften
  • zentrale Dienstleistungen (z. B. IT, Buchhaltung)
  • Lizenzvergaben für immaterielle Werte (Software, Marken, Know-how)
  • konzerninterne Finanzierungen und Darlehen

Mit den verschärften Vorgaben zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen seit dem 01.01.2025 ist die Erwartungshaltung der Finanzverwaltung deutlich gestiegen: verrechnungspreisrelevante Unterlagen wie Transaktionsmatrix und Methodenwahl müssen binnen 30 Tagen vorgelegt werden können.

Dokumentation folgt der Realität – nicht umgekehrt

Ein zentrales Fazit des Artikels: Eine belastbare Verrechnungspreisdokumentation kann nur das abbilden, was im Unternehmen tatsächlich „gelebt“ wird. Fehlen eine sachgerechte Ausgestaltung der konzerninternen Geschäftsbeziehungen und fremdübliche Verrechnungspreise, lässt sich dies im Nachgang nicht durch reine Dokumentation korrigieren.

Die Funktions- und Risikoanalyse entlang der Wertschöpfungskette ist daher der Ausgangspunkt:

  • Wer übernimmt welche Funktionen?
  • Wo liegen welche Risiken?
  • Wo wird welche Wertschöpfung erzielt?

Auf dieser Grundlage wird die passende Verrechnungspreismethode ausgewählt und ein plausibler Angemessenheitsnachweis geführt.

Steuerberatung als Brückenbauer

Zum Abschluss betonen die Autoren die Rolle der Steuerberatung als Schnittstelle zwischen wirtschaftlicher Realität und steuerlicher Beurteilung. Verrechnungspreise sind damit nicht nur ein steuerliches Spezialthema, sondern berühren strategische Fragen der Unternehmenssteuerung, Verantwortlichkeiten und internen Leistungsverflechtungen.

Wir bei der TPC Transfer Pricing Compliance sehen unsere Aufgabe genau in dieser Rolle:
Wir verbinden wirtschaftliche Analyse, rechtlichen Rahmen und praktische Umsetzung – damit Verrechnungspreise nicht erst in der Betriebsprüfung zum Risiko werden, sondern von Anfang an ein integrierter Bestandteil einer stabilen Steuerstruktur sind.

Möchten Sie prüfen, ob Ihre Verrechnungspreise und Ihre Dokumentation den aktuellen Anforderungen entsprechen?
Wir unterstützen Sie von der ersten Risikoanalyse über die Ausgestaltung Ihres Verrechnungspreissystems bis zur Vorbereitung auf die nächste Betriebsprüfung.

 

Autor des Artikels

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Lorenz Kurrek

Partner Verrechnungspreise
Geschäftsführer