In seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Berlin hat Jeffrey Buder im Vorstandsbericht 2025 den Beitrag „Compliance Stresstest – Verrechnungspreise im Fokus“ verfasst. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Inhalte für Sie zusammen und ordnen sie aus Unternehmensperspektive ein.
Verrechnungspreise als fester Bestandteil jeder Außenprüfung
Verrechnungspreise – also die Preise für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen – sind seit 01.01.2025 kein Randthema mehr, sondern automatischer Prüfungsbestandteil jeder steuerlichen Außenprüfung.
Kernpunkt der Verschärfung:
Unternehmen müssen relevante Unterlagen zu grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Prüfungsanordnung unaufgefordert vorlegen. Ein gesondertes Anforderungsschreiben der Betriebsprüfung ist nicht mehr notwendig.
Besonders praxisrelevant:
- Die neuen Mitwirkungspflichten gelten für alle Außenprüfungen mit Prüfungsanordnung ab dem 01.01.2025.
- Sie erfassen damit auch Wirtschaftsjahre vor 2025, sofern diese im Prüfungszeitraum liegen.
- Die rechtzeitige und vollständige Verrechnungspreisdokumentation wird zur dauerhaften Compliance-Pflicht.
Eine „Dokumentation auf Zuruf“ während der laufenden Außenprüfung ist faktisch nicht mehr realistisch.
DAC7 als Auslöser: Mehr Steuertransparenz durch EU-Recht
Ausgangspunkt der Entwicklung ist die DAC7-Richtlinie (EU 2021/514), die mehr Transparenz im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr schaffen soll. Ihre Umsetzung in deutsches Recht führte Ende 2022 zu wesentlichen Änderungen der Abgabenordnung, insbesondere:
- Einführung eines grundsätzlich automatischen Vorlageverlangens für Verrechnungspreisdokumentationen (§ 90 Abs. 4 AO),
- Möglichkeit der Finanzverwaltung, sämtliche Dokumentationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen jederzeit anzufordern,
- Verkürzung der Vorlagefrist auf 30 Tage nach Prüfungsanordnung.
Die Konsequenz für Unternehmen:
Es ist eine vorratsmäßige, also im Voraus erstellte und laufend gepflegte Dokumentation erforderlich. Die nachträgliche Erstellung im Prüfungsfall ist in der Regel zu zeitintensiv und mit erhöhtem Risiko verbunden.
Bürokratieentlastungsgesetz IV: Entlastung mit Einschränkungen
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vom 23.10.2024 wurde der Umfang der Unterlagen, die unaufgefordert vorzulegen sind, ab 2025 reduziert. Zwingend und automatisch einzureichen sind seitdem nur noch:
- eine Transaktionsmatrix (§ 90 Abs. 3 AO),
- die Verrechnungspreisdokumentation zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen,
- die Stammdokumentation (Master File), sofern der Vorjahresumsatz über 100 Mio. Euro lag.
Die reguläre Dokumentation zu Dauersachverhalten gehört zunächst nicht mehr zum Pflichtumfang der unaufgeforderten Vorlage.
In der Praxis zeigt sich jedoch:
Die Transaktionsmatrix gibt der Finanzverwaltung einen strukturierten Überblick über alle Auslandssachverhalte und führt häufig zu einer nachgelagerten Anforderung der vollständigen Verrechnungspreisdokumentation – wiederum mit 30-Tage-Frist. Eine tatsächliche Entlastung ist daher nur eingeschränkt spürbar.
Die Transaktionsmatrix als Prüfungsinstrument
Das BMF-Schreiben vom 2. April 2025 hat erstmals konkretisiert, welche Informationen eine Transaktionsmatrix enthalten muss. Diese umfasst unter anderem:
- Gegenstand und Art der Geschäftsvorfälle,
- alle beteiligten Unternehmen mit Kennzeichnung von Leistungserbringer und Leistungsempfänger,
- Volumen und Entgelt in Euro,
- die vertragliche Grundlage,
- die angewandte Verrechnungspreismethode,
- die betroffenen Steuerhoheitsgebiete,
- Abweichungen von der Regelbesteuerung im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet.
Die Transaktionsmatrix ersetzt keine vollständige Verrechnungspreisdokumentation. Sie dient der Finanzverwaltung vielmehr als:
- zentrales Überblicksinstrument über alle grenzüberschreitenden Transaktionen,
- Grundlage für eine erste Risikoeinschätzung,
- Ausgangspunkt für gezielte Nachfragen und weitere Unterlagenanforderungen – jeweils mit einer 30-tägigen Frist.
Damit wird die Qualität und Aktualität der Transaktionsmatrix zu einem entscheidenden Faktor für einen reibungslosen Prüfungsverlauf.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Die neuen Regelungen machen deutlich: Reaktive, nur anlassbezogene Verrechnungspreisdokumentation reicht nicht mehr aus. Erforderlich ist ein strategischer, prozessual verankerter Ansatz. Aus dem Beitrag lassen sich folgende Empfehlungen für die Praxis ableiten:
- Vorausschauende Dokumentationsstrategie etablieren
- Verrechnungspreise als laufendes Compliance-Thema verankern, nicht erst kurz vor oder während der Außenprüfung.
- Verantwortlichkeiten, Prozesse und Schnittstellen (Steuerabteilung, Controlling, Recht, Fachbereiche) klar definieren.
- Transaktionsmatrix laufend pflegen
- Die Matrix nicht nur einmalig zum Prüfungsbeginn erstellen, sondern fortlaufend aktualisieren.
- Neue oder geänderte Geschäftsvorfälle zeitnah einpflegen, inklusive vertraglicher und methodischer Grundlagen.
- Verrechnungspreisdokumentation jährlich aktualisieren
- Auch für Dauersachverhalte (z. B. Management Fees, Lizenzen, Finanzierungen, Warenlieferungen) eine jährliche Aktualisierung vornehmen.
- Marktdaten, Funktions- und Risikoanalysen sowie Benchmark-Studien regelmäßig überprüfen und anpassen.
- Fristen- und Risikomanagement verbessern
Durch eine professionelle Vorbereitung lassen sich:- die 30-Tage-Fristen sicher einhalten,
- Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO (Strafzuschläge wegen fehlender oder verspäteter Dokumentation) vermeiden,
- personelle Engpässe in der Steuerabteilung zu Beginn einer Außenprüfung deutlich reduzieren.
Fazit: Verrechnungspreise als Daueraufgabe der Tax Compliance
Seit 01.01.2025 sind Verrechnungspreise endgültig im Zentrum jeder steuerlichen Außenprüfung angekommen. DAC7, BEG IV und das BMF-Schreiben zur Transaktionsmatrix haben die Anforderungen an Transparenz, Dokumentationsqualität und Reaktionsgeschwindigkeit deutlich erhöht.
Für international tätige Unternehmensgruppen bedeutet das:
- Verrechnungspreisdokumentation ist keine punktuelle Pflicht mehr, sondern eine laufende Compliance-Aufgabe.
- Die Transaktionsmatrix wird zum zentralen Steuerungs- und Prüfungsinstrument.
- Nur Unternehmen, die ihre Dokumentation proaktiv im laufenden Prozess vorbereiten, können die kurzen Fristen im Prüfungsfall sicher einhalten und unnötige steuerliche Risiken vermeiden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Verrechnungspreisprozesse, die Transaktionsmatrix und Ihre Dokumentation so aufzusetzen, dass sie den neuen Anforderungen standhalten und Ihre nächste Betriebsprüfung nicht zum Compliance Stresstest wird.

