Gesetzgebung und Verwaltung aktuell:
Neue Regeln für Verrechnungspreise in Deutschland und OECD

Das Verrechnungspreisrecht ist in Bewegung: Gesetzentwürfe wie das Jahressteuergesetz 2026, die geplante Außenprüfungsordnung, neue BMF-Schreiben und Überarbeitungen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien verändern Dokumentationspflichten, Prüfungsabläufe und Bewertungsmaßstäbe – häufig mit kurzen Übergangsfristen.

In diesem Themenbereich fassen wir die für Verrechnungspreise relevanten Neuerungen zeitnah zusammen und ordnen ein, was sie für Unternehmen konkret bedeuten und wo Handlungsbedarf entsteht. Der Bereich richtet sich besonders an Steuerberater, die ihre Mandanten frühzeitig auf Änderungen hinweisen möchten, und an Steuerabteilungen mit Verantwortung für internationale Gruppen.

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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Gesetzgebung aktuell

Für Verrechnungspreise relevant sind derzeit insbesondere der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026, der Entwurf einer Außenprüfungsordnung, das BMF-Schreiben vom 18.06.2026 zum Betriebsstättenbegriff sowie Überarbeitungen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien.

Die Änderungen der letzten Jahre zielen in eine klare Richtung: kürzere Fristen, mehr Transparenz und stärker digitalisierte Prüfungen. Bereits seit 2025 gelten verkürzte Vorlagefristen für die Verrechnungspreisdokumentation und die Pflicht zur Vorlage einer Transaktionsmatrix nach Prüfungsanordnung. Die Einzelheiten der aktuellen Entwürfe und ihre Auswirkungen auf die Praxis ordnen wir in den zugeordneten Beiträgen ein. Unternehmen sollten ihre Prozesse so aufstellen, dass sie auf neue Anforderungen kurzfristig reagieren können.

Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise sind ein BMF-Schreiben, in dem die deutsche Finanzverwaltung ihre Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes darlegt; sie binden die Finanzbehörden, nicht aber Steuerpflichtige und Gerichte.

Die Verwaltungsgrundsätze konkretisieren § 1 AStG und die Aufzeichnungspflichten und nehmen die OECD-Verrechnungspreisleitlinien in weiten Teilen in Bezug. Sie sind die maßgebliche Richtschnur für die Betriebsprüfung, etwa zu Bandbreiten, Methodenwahl, Konzerndienstleistungen und Finanztransaktionen. Für Unternehmen und Berater bedeutet das: Wer im Einklang mit den Verwaltungsgrundsätzen dokumentiert, reduziert das Streitpotenzial erheblich; Abweichungen sind möglich, sollten aber besonders sorgfältig begründet werden.

Nach dem ‚Risk-over-Control‘-Ansatz werden Risiken für Verrechnungspreiszwecke derjenigen Gesellschaft zugeordnet, die sie tatsächlich kontrolliert und über die finanzielle Kapazität verfügt, sie zu tragen – nicht allein der vertraglich benannten Partei.

Die OECD-Leitlinien (Kap. I Abschn. D.1.2.1) sehen eine sechsstufige Risikoanalyse vor: Identifikation der wirtschaftlich bedeutsamen Risiken, Abgleich mit der vertraglichen Zuordnung, Funktionsanalyse zur Risikokontrolle, Prüfung der finanziellen Tragfähigkeit, Zuordnung bei Abweichungen und Bepreisung. Eine Gesellschaft, die vertraglich ein Risiko übernimmt, ohne Entscheidungen darüber zu treffen, erhält dafür keine Risikoprämie. Praktisch bedeutet das: Verträge müssen mit der gelebten Entscheidungsstruktur übereinstimmen.

Bestehende Dokumentationen müssen angepasst werden, wenn sich Inhalte, Fristen, Bewertungsregeln oder Methodenanforderungen ändern; eine kurze Gap-Analyse schafft Klarheit über den konkreten Anpassungsbedarf.

Nicht jede Gesetzesänderung erfordert eine neue Dokumentation. Relevant sind Änderungen, die den Inhalt der Aufzeichnungen (z. B. neue Pflichtangaben), deren Form (z. B. Transaktionsmatrix), die Vorlagefristen oder die materielle Beurteilung (z. B. Zinssätze, Funktionsverlagerung, DEMPE) betreffen. Ein jährlicher Abgleich zwischen Dokumentation und Rechtsstand, idealerweise zusammen mit der Aktualisierung der Finanzdaten, verhindert, dass Lücken erst in der Betriebsprüfung sichtbar werden.

Steuerberater bleiben über Fachbeiträge, BMF-Veröffentlichungen, OECD-Updates und den Austausch mit spezialisierten Verrechnungspreisberatern auf dem aktuellen Stand; in diesem Themenbereich fassen wir die relevanten Neuerungen praxisnah zusammen.

Verrechnungspreise sind ein Spezialgebiet mit hoher Änderungsdynamik auf nationaler und internationaler Ebene. Für Kanzleien ohne eigene Spezialisten ist es kaum wirtschaftlich, alle Entwicklungen selbst zu verfolgen. Sinnvoll ist eine Arbeitsteilung: Die Kanzlei identifiziert betroffene Mandanten, der Verrechnungspreisberater liefert Einordnung, Handlungsempfehlung und bei Bedarf Umsetzung. Die Beiträge in diesem Themenbereich sind so aufbereitet, dass sie als Grundlage für Mandanteninformationen dienen können.

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