Berater für Rechtsanwälte

Erweitern Sie Ihr Leistungsportfolio um spezialisierte Verrechnungspreisberatung – ohne eigene Ressourcen aufzubauen. Wir arbeiten als Ihr verlängerter Arm im Hintergrund und unterstützen Sie dabei, Ihre Mandanten auch bei komplexen internationalen Steuerfragen kompetent zu begleiten.

White-Label möglich Mandatsschutz garantiert Flexible Zusammenarbeit

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So funktioniert unsere Zusammenarbeit

  • 1
    Sie bleiben der Ansprechpartner
    Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant. Sie behalten die Mandatsbeziehung und sind weiterhin erster Ansprechpartner für alle steuerlichen Themen – wir arbeiten im Hintergrund.
  • 2
    Wir liefern die Expertise
    Verrechnungspreise sind ein komplexes Spezialgebiet mit ständig wechselnden Anforderungen. Wir bringen das Fachwissen und die Markterfahrung ein, die für eine erstklassige Beratung erforderlich sind.
  • 3
    Flexible Einbindung
    Ob direkte Mandantenkommunikation oder vollständige White-Label-Lösung – wir passen uns Ihren Wünschen an. Sie entscheiden, wie sichtbar unsere Rolle sein soll.
  • 4
    Transparente Abrechnung
    Klare Konditionen und faire Partnermodelle. Wir unterstützen Sie auch bei der Honorargestaltung gegenüber Ihrem Mandanten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Durch die wirtschaftliche Expansion über die Landesgrenzen hinaus werden häufig Themen wie internationale Steuern und Verrechnungspreise relevant. Die Vorschriften sind komplex und unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung. Dies erfordert spezialisiertes Know-how, das nicht jeder Steuerberater vorhalten kann – und muss.

Gemeinsam mit Ihnen als laufendem Steuerberater stellen wir sicher, dass Ihre Mandanten sich auch im internationalen Steuerumfeld rechtssicher bewegen und sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Denn schließlich gilt: Tax follows Business!

Ihre Vorteile als Partner

Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant. Das sichern wir Ihnen vertraglich zu. Unsere Unterstützung beschränkt sich auf Verrechnungspreise.

Bieten Sie Ihren Mandanten ein vollständiges Leistungsspektrum – inklusive spezialisierter Verrechnungspreisberatung.

Sparen Sie die Kosten für eigene Spezialisten. Nutzen Sie unsere Expertise projektbezogen und flexibel.

Über 10 Jahre Erfahrung und bewährte Prozesse garantieren erstklassige Ergebnisse für Ihre Mandanten.

Auf Wunsch treten wir komplett im Hintergrund auf. Ihre Mandanten sehen nur Ihre Kanzlei als Absender.

Profitieren Sie von unserem Know-how. Wir teilen unser Wissen gerne und stärken so Ihre eigene Kompetenz.

Warum TPC als Ihr Partner?

  • Erfahrenes Expertenteam
    Über 10 Jahre Erfahrung in der Verrechnungspreisberatung. Unser Team vereint steuerliche, betriebswirtschaftliche und juristische Expertise aus Beratung und Unternehmen.

  • Partnerschaftliches Selbstverständnis
    Zusammenarbeit auf Augenhöhe – sowohl mit Ihnen als auch mit Ihrem Mandanten. Wir verstehen uns als Teil des Teams.

  • Mittelstandsfokus
    Spezialisiert auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen und international ausgerichteter Familienunternehmen.

  • Praxisnahe Lösungen
    Keine theoretischen Konzepte, sondern umsetzbare Strategien und Maßnahmen, die in der Praxis funktionieren und verteidigt werden können.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen für Steuerberater

Ihre Steuerkanzlei kann den gesamten Verrechnungspreiszyklus (d.h. die Planung, Restrukturierung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen) oder gezielt einzelne Arbeitsschritte an die TPC auslagern. Das Leistungsspektrum reicht von der Erhebung und Strukturierung der konzerninternen Geschäftsbeziehungen über Funktions- und Risikoanalysen, Verrechnungspreisrichtlinien und Angemessenheitsanalysen (wie zum Beispiel Datenbankstudien) bis zur Erstellung von Master File, Local File und Transaktionsmatrix.

Auch die laufende Umsetzung lässt sich begleiten, etwa durch die Prüfung konzerninterner Verträge, die Anpassung von Verrechnungspreisen im Rahmen von Restrukturierungen oder die Überwachung bestehender Verrechnungspreismodelle. Hinzu kommt die Verteidigung der Verrechnungspreise in Betriebsprüfungen / steuerlichen Außenprüfungen sowie die Unterstützung bei Einspruchs-, Verständigungs- und Vorabverständigungsverfahren. Weitere Themenfelder umfassen unter anderem die Beurteilung von Verrechnungspreismethoden, immateriellen Werten / geistigen Eigentums, Warenlieferungen, Dienstleistungen, Konzernumlagen und Finanzierungsbeziehungen (wie z.B. konzerninterne Darlehen oder Cash Pools).

Eine Steuerkanzlei sollte spezialisierte Unterstützung im Bereich der Verrechnungspreise hinzuziehen, sobald bei einem Mandanten grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen bestehen oder entstehen. Verrechnungspreise sind ein hochspezialisiertes Fachgebiet, das steuerliches und betriebswirtschaftliches Wissen sowie regelmäßig langjährige praktische Erfahrung erfordert.

Typische Anlässe sind die Gründung oder der Erwerb ausländischer Gesellschaften, neue konzerninterne grenzüberschreitende Liefer- und Leistungsbeziehungen, Finanzierungen, Lizenzen, Kostenumlagen, Funktionsverlagerungen oder Umstrukturierungen. Spezialisierte Unterstützung ist außerdem empfehlenswert, wenn keine aktuelle Verrechnungspreisdokumentation vorliegt oder eine Betriebsprüfung / steuerliche Außenprüfung angekündigt wurde. Auch bei Expansion, Unternehmensverkauf, Änderungen des Geschäftsmodells oder Konflikten mit ausländischen Finanzverwaltungen sollte frühzeitig fachliche Expertise eingebunden werden. So lassen sich Verrechnungspreisrisiken erkennen, bevor daraus finanzielle und steuerliche Folgen oder Doppelbesteuerungen entstehen.

Ja, die TPC unterstützt Rechtsanwälte, Steuerberater und deren Mandanten bei Verrechnungspreisfragen während einer Betriebsprüfung / steuerlichen Außenprüfung. Dazu gehören insbesondere die Analyse der Prüfungsfeststellungen, die Aufbereitung belastbarer Argumentationslinien, die Beantwortung von Auskunftsersuchen sowie die Erstellung oder Prüfung von Stellungnahmen und Verrechnungspreisdokumentationen.

Bei Bedarf begleiten wir auch Gespräche mit der Finanzverwaltung und unterstützen bei der wirtschaftlichen Einordnung komplexer Sachverhalte, etwa bei Funktionsverlagerungen, Finanzierungsbeziehungen oder konzerninternen Dienstleistungen. Die Zusammenarbeit kann flexibel im Hintergrund oder unmittelbar gegenüber dem Mandanten und der Finanzverwaltung erfolgen. Ziel ist eine fachlich belastbare, dokumentierbare und praktisch umsetzbare Verteidigung der Verrechnungspreise.

Der Mandatsschutz wird vertraglich festgehalten. Die TPC beschränkt die Tätigkeit auf den vereinbarten Verrechnungspreisumfang und respektiert die bestehende Mandatsbeziehung. Kommunikationswege, direkter Mandantenkontakt und Außendarstellung werden vor Projektbeginn abgestimmt. Auf Wunsch arbeiten wir ausschließlich als Subunternehmer im Hintergrund. So behält der laufende Steuerberater die Federführung und kann Spezialwissen einbinden, ohne eigene dauerhafte Ressourcen aufbauen zu müssen.

Das Kommunikationsmodell richtet sich nach den Wünschen des beauftragenden Steuerberaters. Möglich sind direkte Fachgespräche mit dem Mandanten unter Einbindung des Steuerberaters oder eine vollständig indirekte Zusammenarbeit, bei der die TPC ausschließlich an die Kanzlei berichtet. Zu Projektbeginn werden Ansprechpartner, Termine, Datenraum, Freigaben und Absender von Arbeitsergebnissen festgelegt. Der Steuerberater bleibt über fachliche Feststellungen, Risiken und nächste Schritte informiert. Dadurch lassen sich Rückfragen effizient bearbeiten und widersprüchliche Aussagen gegenüber Mandant oder Finanzverwaltung vermeiden.

Bei der White-Label-Zusammenarbeit erbringt die TPC die fachliche Verrechnungspreisleistung im Hintergrund. Berichte, Dokumentationen und Analysen werden nach Vereinbarung ohne TPC-Absender oder im Erscheinungsbild der beauftragenden Kanzlei bereitgestellt. Die Kanzlei steuert Mandantenkommunikation, Freigabe und Abrechnung. Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten, Vertraulichkeit und Qualitätskontrolle werden vorab vereinbart. Auf Wunsch nimmt die TPC an Fachterminen als Spezialist der Kanzlei teil, ohne die Mandatsführung zu übernehmen.

Je nach Projekt sind Festpreise, Stundenhonorare, modulare Pakete oder laufende Unterstützungsmodelle möglich. Geeignet ist das Modell, das Leistungsumfang und Änderungsrisiken transparent abbildet. Für klar definierte Local Files oder Benchmarking-Studien kann ein Festpreis sinnvoll sein; bei Betriebsprüfungen oder offenen Gestaltungsfragen bietet sich häufig ein Honorarrahmen nach Aufwand an. Bei White-Label-Projekten unterstützen wir die Kanzlei auf Wunsch bei Leistungsabgrenzung und Kalkulation gegenüber dem Mandanten. Konditionen und Zusatzaufwand werden vor Projektstart dokumentiert.

Spezialunterstützung kann bereits bei ersten grenzüberschreitenden Transaktionen sinnvoll sein; eine bestimmte Umsatz- oder Konzerngröße ist nicht Voraussetzung. Typische Fälle sind ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten, Management Fees, Warenlieferungen, Lizenzen, Darlehen, Funktionsverlagerungen, Dokumentationspflichten oder eine Betriebsprüfung.

Der Umfang lässt sich vom kurzen Sparring oder Review bis zur vollständigen Projektbearbeitung skalieren. Entscheidend sind fachliches Risiko, Komplexität und interner Ressourcenbedarf – nicht allein das Transaktionsvolumen.

Vor Projektbeginn werden Scope, Arbeitspakete, Datenverantwortung, Review, Mandantenkommunikation und Freigaben schriftlich festgelegt. Die laufende Steuerkanzlei behält grundsätzlich die Mandatsführung; die TPC verantwortet die vereinbarten Spezialleistungen im Rahmen des Auftrags. Schnittstellen zu Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Zoll, Recht und ausländischen Beratern werden ausdrücklich benannt. Eine klare Aufgabenmatrix verhindert Doppelarbeiten und stellt sicher, dass Fristen und fachliche Annahmen transparent verantwortet werden.

Ja, Ihre Steuerkanzlei kann die TPC gezielt für einzelne Verrechnungspreisleistungen beauftragen. Eine dauerhafte Zusammenarbeit oder die Übertragung des gesamten Verrechnungspreisprozesses ist dafür nicht erforderlich. In der Praxis betreffen solche Einzelanfragen häufig die Erstellung von Datenbankstudien, Funktions- und Risikoanalysen und Verrechnungspreisdokumentationen, die Prüfung von konzerninternen Verträgen, Fragen im Zusammenhang mit konzerninternen Finanzierungen oder die Unterstützung bei konkreten Fragen einer Betriebsprüfung / steuerlichen Außenprüfung.

Der Leistungsumfang wird an den jeweiligen Bedarf angepasst. So kann Ihre Steuerkanzlei beispielsweise die Sachverhaltsaufnahme und Mandantenkommunikation übernehmen, während die TPC die Verrechnungspreisanalyse erstellt oder eine steuerliche Argumentationslinie entwickelt. Das ist besonders sinnvoll, wenn kurzfristig Spezialwissen benötigt wird, der Aufbau eigener Verrechnungspreisressourcen aber wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist.

Vertraulichkeit, Datenschutz und Mandatsschutz werden vertraglich geregelt. Vor Annahme eines Projekts sollte geprüft werden, ob tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte bestehen. Zugriffe auf Unterlagen werden auf das Projektteam beschränkt und Kommunikations- sowie Speicherwege abgestimmt. Bei White-Label-Projekten wird zusätzlich festgelegt, welche Informationen gegenüber dem Mandanten offengelegt werden und wer Dokumente freigibt. So bleibt die Zusammenarbeit für Kanzlei und Mandant nachvollziehbar und belastbar.

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