Betriebsstätten im Ausland:
Begründung, Gewinnzuordnung und BMF-Schreiben 2026
Mitarbeiter im Ausland, Homeoffice-Tätigkeiten, Montagen oder abhängige Vertreter können ungewollt eine Betriebsstätte begründen – mit Steuerpflichten, Gewinnzuordnung und Dokumentationsaufwand im anderen Staat. Mit dem BMF-Schreiben vom 18.06.2026 hat die Finanzverwaltung ihre Grundsätze zum Betriebsstättenbegriff grundlegend überarbeitet.
In diesem Themenbereich ordnen wir die neuen Verwaltungsgrundsätze ein, erläutern die rechtlichen Grundlagen und geben praktische Hinweise, wie Unternehmen Betriebsstättenrisiken erkennen, steuern und dokumentieren. Für Steuerberater bietet der Bereich eine kompakte Arbeitsgrundlage für die Mandatsberatung bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Betriebsstätten

