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Das UN-Manual zu Verrechnungspreisen

Geschrieben von: Aktualisiert am: 09.04.2026Kategorien: Verrechnungspreise InternationalLesezeit: 8 Minuten

Das United Nations Practical Manual on Transfer Pricing for Developing Countries (UN Manual) ist ein praxisorientierter Leitfaden zur Umsetzung von Verrechnungspreisregelungen, der insbesondere die Perspektive von Schwellen- und Entwicklungsländern einbezieht. Es ergänzt die OECD-Verrechnungspreisleitlinien, ersetzt sie aber nicht. Für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten – insbesondere mit Geschäftspartnern in Drittstaaten außerhalb der EU und der klassischen OECD-Staaten – gewinnt das UN Manual zunehmend an Bedeutung, weil es Hinweise darauf gibt, wie Steuerverwaltungen in diesen Ländern Verrechnungspreise beurteilen können.

Im Folgenden fassen wir den inhaltlichen Mehrwert des UN Manuals, seinen Anwendungsbereich sowie das Verhältnis zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien zusammen und zeigen, welche Rolle das Manual bei der Beurteilung von Verrechnungspreissachverhalten mit Drittländern spielen kann.

1. Zielsetzung und Anwendungsbereich des UN Manuals

Das UN Manual verfolgt das Ziel, Staaten – vor allem mit begrenzten administrativen Ressourcen – eine praxisnahe Handreichung für die Anwendung von Verrechnungspreisregeln an die Hand zu geben. Es richtet sich in erster Linie an Steuerverwaltungen, ist aber ebenso für Unternehmen relevant, weil es Einblicke in typische Prüfungsschwerpunkte und Erwartungshaltungen der Behörden bietet.

Kernpunkte des Anwendungsbereichs:

  • Fokus auf Praxis: Konkrete Beispiele, Fallstudien und Formulierungsvorschläge für nationale Regelungen.
  • Adressatenkreis: Vor allem Staaten mit Aufbau- oder Nachholbedarf im Bereich Transfer Pricing, aber ebenso nutzbar für Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.
  • Themenumfang:
    • Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (Arm’s-Length-Prinzip)
    • Funktions- und Risikoanalysen
    • Methodenwahl und -anwendung
    • Dokumentationsanforderungen
    • Besonderheiten in ausgewählten Branchen oder Konstellationen (z. B. Rohstoffgeschäft, Dienstleistungen, Finanzierungen)

Für Unternehmen entsteht ein Mehrwert, weil das Manual typische Denk- und Argumentationsmuster vieler Drittländer nachvollziehbar macht. Damit lässt sich besser antizipieren, wie Verrechnungspreise in Betriebsprüfungen außerhalb des OECD-Umfelds hinterfragt werden.

2. Verhältnis zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien

Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien sind international der zentrale Referenzrahmen für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Viele Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Steuergesetze verweisen explizit oder implizit auf diese Leitlinien.

Das UN Manual steht in folgendem Verhältnis zu den OECD-Leitlinien:

  1. Gemeinsame Basis: Arm’s-Length-Prinzip
    Sowohl OECD-Leitlinien als auch das UN Manual basieren auf dem Fremdvergleichsgrundsatz. Die grundlegende Zielsetzung – eine marktgerechte Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen – ist identisch. Für Unternehmen bedeutet das: Das UN Manual widerspricht nicht grundsätzlich der etablierten Transfer-Pricing-Systematik, sondern baut darauf auf.
  2. Ergänzende Perspektive statt Konkurrenzdokument
    Das UN Manual ist nicht als Gegenentwurf zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien konzipiert. Vielmehr ergänzt es diese um:

    • die Sichtweise und besonderen Herausforderungen von Staaten mit geringerer administrativer Kapazität,
    • pragmatische Lösungsansätze bei eingeschränkter Datenlage (z. B. begrenzter Zugang zu Datenbanken oder Marktstudien),
    • beispielhafte nationale Ausgestaltungen, die von der „klassischen“ OECD-Umsetzung abweichen können.
  3. Gewisser Spielraum für abweichende Akzente
    In einzelnen Bereichen können sich in der praktischen Anwendung andere Schwerpunkte ergeben als unter OECD-Sicht, etwa:

    • stärkere Betonung von Quellenbesteuerungsrechten des Staates, in dem die Wertschöpfung physisch stattfindet,
    • kritischere Betrachtung von risikoarmen Funktionen, die dennoch hohe Gewinne zugeordnet bekommen,
    • teils strengere Anforderungen an Dokumentation und Substanz bei Zahlungen ins Ausland.

    Für Unternehmen ist wichtig zu erkennen: Auch wenn die OECD-Verrechnungspreisleitlinien eingehalten werden, können Steuerverwaltungen, die sich am UN Manual orientieren, in Einzelfragen andere Schlussfolgerungen ziehen.

  4. Rechtliche Verbindlichkeit
    Die OECD-Leitlinien genießen dort, wo sie ausdrücklich in nationales Recht oder Verwaltungsanweisungen übernommen wurden, einen hohen normativen Stellenwert.
    Das UN Manual ist primär ein Empfehlungskatalog. Seine praktische Wirkung entsteht aber faktisch dadurch, dass zahlreiche Länder es als Referenz und Interpretationshilfe verwenden. Für Unternehmensgruppen ist daher weniger die formelle Rechtskraft entscheidend, sondern die Frage, ob und wie nationale Prüferinnen und Prüfer das Manual tatsächlich heranziehen.

3. Inhaltlicher Mehrwert des UN Manuals aus Unternehmenssicht

Für international tätige Unternehmensgruppen ergeben sich mehrere konkrete Mehrwerte, wenn das UN Manual in die eigene Verrechnungspreisstrategie einbezogen wird:

3.1 Transparenz über Prüfungsperspektiven in Drittländern

Das Manual bietet Einblicke darin,

  • wie Steuerverwaltungen in Schwellen- und Entwicklungsländern typische Verrechnungspreiskonstellationen sehen,
  • welche Risiken aus ihrer Perspektive besonders relevant sind (z. B. Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer, unangemessene Lizenz- und Dienstleistungsvergütungen),
  • welche Dokumentationsbestandteile als essenziell angesehen werden.

Mit diesem Wissen können Unternehmen:

  • ihre bestehende Dokumentation für Drittstaaten gezielt ergänzen,
  • typische kritische Fragen antizipieren,
  • interne Prozesse so gestalten, dass Nachweise bereits im laufenden Geschäftsbetrieb erzeugt und archiviert werden.

3.2 Praktische Leitplanken für Geschäftsmodelle mit knapper Datenlage

Gerade in Drittländern ist die Datenbasis für klassische Benchmark-Studien oft eingeschränkt. Das UN Manual zeigt, wie in solchen Fällen pragmatisch vorgegangen werden kann, zum Beispiel:

  • Nutzung regionaler oder sektoraler Vergleichsdaten, wenn lokale Daten fehlen,
  • verstärkte qualitative Begründung (Funktions- und Risikoanalyse, Wertschöpfungskettenbeschreibung),
  • Heranziehen von vereinfachenden Ansätzen, sofern diese plausibel begründet und konsistent angewandt werden.

Für Unternehmensgruppen, deren Tochtergesellschaften in Märkten mit geringer Datentransparenz tätig sind, liefert das Manual damit wertvolle Anhaltspunkte, wie ein „vertretbarer“ Arm’s-Length-Ansatz dokumentiert und verteidigt werden kann.

3.3 Besseres Verständnis für nationale Spielräume

Das UN Manual zeigt Beispiele, wie Staaten Verrechnungspreisregelungen an ihre spezifischen Gegebenheiten anpassen. Dazu zählen etwa:

  • besondere Dokumentationspflichten für Rohstoffexporte,
  • länderspezifische Safe-Harbour-Regelungen oder vereinfachte Methoden,
  • branchenspezifische Besonderheiten im Finanz-, Dienstleistungs- oder IP-Bereich.

Für Unternehmen mit komplexen Wertschöpfungsketten ist dies hilfreich, um:

  • nationale Sonderregeln frühzeitig zu erkennen,
  • die Konzernrichtlinien so auszurichten, dass diese Regeln nicht erst in der Betriebsprüfung überraschend wirken,
  • interne Abstimmungen zwischen Steuerabteilung, Controlling und operativen Einheiten zielgerichteter zu gestalten.

4. Rolle des UN Manuals bei Verrechnungspreissachverhalten mit Drittländern

Für die Beurteilung von Verrechnungspreissachverhalten mit Drittländern kann das UN Manual eine doppelte Rolle spielen: als Orientierungsrahmen für die eigene Steuerstrategie und als Interpretationshilfe für das Verhalten der lokalen Finanzverwaltungen.

4.1 Orientierungsrahmen für die interne Transfer-Pricing-Policy

Unternehmen können das UN Manual strategisch nutzen, um ihre Verrechnungspreispolitik robuster gegenüber Prüfungen in Drittstaaten zu machen:

  • Abgleich von Konzernrichtlinien mit den Empfehlungen des Manuals
    Prüfen, ob und wo Konzernvorgaben (z. B. Funktionsdefinitionen, Methodenwahl, vordefinierte Margen) mit den im Manual dargestellten Ansätzen im Einklang stehen oder Spannungsfelder aufweisen.
  • Identifikation typischer Konfliktfelder
    Das Manual hilft dabei, Konstellationen zu identifizieren, in denen Drittländer besonders sensibel reagieren (z. B. konzerninterne Dienstleistungen mit schwer nachweisbarem Nutzen, IP-Strukturen, Finanzierungen). Für diese Bereiche lässt sich die Dokumentation gezielt vertiefen.
  • Ausgestaltung von Local Files mit Blick auf Drittstaatenperspektiven
    Während viele Local Files primär auf OECD-Anforderungen zugeschnitten sind, kann es sinnvoll sein, einzelne Teile – etwa die Beschreibung der lokalen Wertschöpfung oder der Substanz – an den im UN Manual beschriebenen Erwartungshorizont anzupassen.

4.2 Interpretationshilfe in Betriebsprüfungen

In Betriebsprüfungen mit Drittstaatenbezug kann das UN Manual als „Übersetzer“ dienen:

  • Verstehen von Argumentationslinien der Finanzverwaltung
    Wenn Prüferinnen und Prüfer sich auf bestimmte Aspekte besonders konzentrieren, lassen sich diese oft mit den im Manual ausgeführten Prioritäten erklären. Das erleichtert die Vorbereitung auf Gespräche und die Strukturierung von Stellungnahmen.
  • Aufzeigen international anerkannter Prinzipien gegenüber lokalen Behörden
    Umgekehrt können Unternehmen – mit der gebotenen Zurückhaltung – auf bestimmte Passagen im UN Manual verweisen, die den eigenen Ansatz stützen. Da das Manual von den Vereinten Nationen getragen wird, besitzt es auch in Nicht-OECD-Staaten eine gewisse Referenzwirkung.
  • Unterstützung bei Verständigungsverfahren und Konfliktlösung
    In grenzüberschreitenden Abstimmungsverfahren (etwa Verständigungsverfahren zwischen Staaten) kann das Manual eine vermittelnde Rolle spielen, weil es versucht, die OECD-Systematik mit den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Schwellenländer zu verbinden. Unternehmen, die ihre Argumentation sowohl OECD-konform als auch UN-kompatibel aufbauen, erhöhen tendenziell ihre Chancen auf eine konsensfähige Lösung.

4.3 Risikobewertung und Priorisierung

Schließlich kann das UN Manual helfen, Risiken systematisch zu priorisieren:

  • Identifikation von Ländern, in denen das Manual besonders relevant ist
    In Staaten, die das Manual explizit nutzen oder sich daran orientieren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die dort beschriebenen Schwerpunkte Prüfungsrealität werden.
  • Einordnung abweichender nationaler Regelungen
    Wo nationale Ansätze von der OECD-Logik abweichen, lässt sich anhand des Manuals besser verstehen, ob diese Abweichungen innerhalb des dort aufgezeigten Spektrums liegen oder eher als Sonderweg zu sehen sind.
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen für Governance und Compliance
    Daraus können konkrete Maßnahmen folgen, etwa:

    • ergänzende Schulungen für lokale Finanz- und Steuerabteilungen,
    • Anpassung von Verrechnungspreisvereinbarungen,
    • frühzeitige Einbindung externer Beratung in besonders exponierten Jurisdiktionen.

5. Fazit: Ergänzendes Instrument für eine robuste, international anschlussfähige Verrechnungspreisstrategie

Das UN Manual steht nicht im Wettbewerb zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien, sondern ergänzt diese um eine praxisnahe, stärker auf die Bedürfnisse von Schwellen- und Entwicklungsländern ausgerichtete Perspektive. Für Unternehmensgruppen mit Aktivitäten in Drittstaaten bietet das Manual einen klaren inhaltlichen Mehrwert:

  • Es macht nachvollziehbar, wie Steuerverwaltungen außerhalb des klassischen OECD-Umfelds Verrechnungspreise prüfen.
  • Es zeigt pragmatische Lösungsansätze bei eingeschränkter Datenlage und begrenzten Ressourcen.
  • Es hilft, nationale Besonderheiten besser zu verstehen und in die Konzernrichtlinien zu integrieren.
  • Es unterstützt die Vorbereitung auf Betriebsprüfungen und Verständigungsverfahren mit Drittländern.

Für die Praxis bedeutet das: Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien bleiben der zentrale Referenzrahmen, insbesondere in der EU und in klassischen Industriestaaten. Das UN Manual ist jedoch ein wichtiges Zusatzinstrument, um Verrechnungspreisstrukturen und -dokumentationen so auszurichten, dass sie auch den Erwartungen und Prüfungsansätzen in Drittländern standhalten. Wer beide Perspektiven – OECD und UN – im Blick behält, reduziert Risiken von Doppelbesteuerung, Streitigkeiten mit Finanzverwaltungen und ungeplanten Steuernachbelastungen und stärkt insgesamt die Transfer-Pricing-Compliance des Unternehmens.

Autor des Artikels

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Lorenz Kurrek

Partner Verrechnungspreise
Geschäftsführer